WHG-Beschichtung / Gewässerschutz

WASSER … ist einer der wichtigsten und wertvollsten Stoffe, die auf der Erde vorkommen.

Bereits 1986 wurde das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verabschiedet. In dem damals gültigen § 19 L des WHG wurde bereits der sogenannte Besorgnisgrundsatz beschrieben:
„Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind so zu beschaffen, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist.“

Als wassergefährdend bezeichnet man gasförmige, feste und flüssige Stoffe, welche die Beschaffenheit des Wassers nachhaltig verändern. Diese sind nach Wassergefährdungsklassen ( WGK 1,2 oder 3 ) eingestuft. Ob und inwieweit eine Anlage für den Gewässerschutz zu besorgen ist, hängt von der Wassergefährdungsklasse der verwendeten Stoffe und deren Menge, aber auch vom Standort der Anlage ( z.B. Wasserschutzgebiet ) ab. Diese drei Parameter ermöglichen eine Einstufung der Anlage, die von einem Sachverständigen vorgenommen werden muss.

Beschichtungen in Auffangwannen- und räumen, wie HBV ( Herstellen – Behandeln – Verwenden )- und LAU ( Lagern – Abfüllen – Umschlagen )-Anlagen erfordern höchste Sorgfalt und den professionellen

CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH – Fachbetrieb seit 1987