Allgemeine Geschäftsbedingungen der
CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen der CM Kunststoffbeschichtungen GmbH.
2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne
der Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Kunde im Sinne
der Geschäftsbedingungen sind sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung
wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch
soweit einzelne Regelungen in unseren Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind.
Insoweit gilt weder unser Schweigen noch die Annahme der Leistung oder Gegenleistung
als Anerkennung entgegenstehender Geschäftsbedingungen. Im Falle eines
Widerspruchs zwischen unseren Geschäftsbedingungen und denen unseres Kunden,
kommen ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen zur Anwendung, auch wenn der
Kunde die Auffassung vertreten sollte, dass seine Geschäftsbedingungen die einzig
gültigen sind.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Angebote der CM Kunststoffbeschichtungen GmbH sind freibleibend. Technische
Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im
Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, wenn dadurch das Wesen der vertraglichen
Vereinbarung nicht beeinträchtigt wird.
2. Bei Werkverträgen sind Vertragsgrundlage in folgender Reihenfolge:
a. unser Angebot,
b. unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
c. die schriftlichen Vereinbarungen und
d. die VOB Teil B in ihrer jeweils neusten Fassung.
3. Bei Werk- und Dienstleistungen kann die CM Malien Kunststoffbeschichtungen
GmbH von vereinbarten Leistungen im Detail insoweit abweichen, als dadurch das
Wesen der vertraglichen Vereinbarung nicht beeinträchtigt wird und die Abweichung
den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
4. Ansonsten kann die CM Malien Kunststoffbeschichtungen GmbH von der Leistung
abweichen, wenn sich die Leistung auch dann für die nach dem Vertrag vorausgesetzte,
sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die
bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art des Werks
erwarten kann.
5. Für Pläne, Zeichnungen und Unterlagen, die CM Kunststoffbeschichtungen Malien
GmbH vom Auftraggeber oder aus der diesem zurechenbaren Sphäre zur Verfügung
gestellt werden, sowie für Angaben über die örtlichen Gegebenheiten bezogen auf die
Baustelle und den Baugrund, besteht keine Überprüfungspflicht durch die CM Kunststoffbeschichtungen
Malien GmbH bezogen auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Erkannte
Ungereimtheiten zeigt die CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH dem Auftraggeber
unverzüglich an. An ihren Plänen, Zeichnungen, Kalkulationen, Berechnungen
und Unterlagen, behält die CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH Eigentum und
Urheberrechte.
6. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Transparenz des Vertragsverhältnisses,
die wesentlichen Erklärungen des Vertrages schriftlich abzugeben oder schriftlich zu
bestätigen
§ 3 Entsorgung
Die Entsorgung der CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH übergebenen Sachen
ist zu vergüten.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich CM Kunststoffbeschichtungen Malien
GmbH das Eigentum an den beweglichen Sachen bis zur vollständigen Zahlung des
Entgeltes vor.
2. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die CM Kunststoffbeschichtungen
Malien GmbH das Eigentum an der Ware vor bis sämtliche Forderungen der CM
Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH gegen den Unternehmer aus der Geschäftsbeziehung
einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig
oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn
einzelne oder sämtliche Forderungen der CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH
in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt
ist.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig
durchzuführen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, der CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH einen
Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen
oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der
Ware sowie den eigenen Geschäftssitzwechsel hat der Kunde der CM Kunststoffbeschichtungen
Malien GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
5. Die CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer
Pflicht nach Ziffer 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die
Ware heraus zu verlangen. Leistungen des Kunden werden abzüglich der notwendigen
Aufwendungen der CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH erstattet. Ihr wird bis
zur vollständigen Bezahlung das uneingeschränkte Zugangsrecht zu ihrem Eigentum
versichert.
6. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er der CM Kunststoffbeschichtungen Malien
GmbH hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach
Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständigen, die ausschließlich im Eigentum des
Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen in voller Höhe an die CM Kunststoffbeschichtungen
Malien GmbH ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden – nach Verarbeitung/Verbindung –
zusammen mit nicht der CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH gehörenden
Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden
Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten
und Rang vor dem Rest ab. Die CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH nimmt die
Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung
ermächtigt. Die Befugnis der CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH, die Forderungen
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die CM
Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH, die Forderung nicht einzuziehen, solange der
Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Die CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH kann verlangen, dass der Kunde ihr
die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem
Schuldner die Abtretung mitteilt.
7. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für die CM
Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH vor, ohne dass für die CM Kunststoffbeschichtungen
Malien GmbH daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung,
Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der CM Kunststoffbeschichtungen
Malien GmbH gehörenden Waren, steht der CM Kunststoffbeschichtungen
Malien GmbH der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware
zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.
Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner
darüber einig, dass der Kunde der CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH
im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder
vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese
unentgeltlich für die CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH verwahrt.
8. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 20% übersteigt, ist die CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH auf
Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.
9. Die CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe
der ihr gehörenden Gegenstände zu verlangen, insbesondere die Rechte auf
Aussonderung oder Abtretung des Anspruchs auf die Gegenleistung im Insolvenzverfahren
geltend zu machen, wenn die Erfüllung ihrer Forderung durch den Kunden
gefährdet ist, insbesondere über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet
wird oder sich dessen Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Die Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes sowie Pfändungen der Liefergegenstände durch
die CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
10. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen der Vorbehaltsware oder sonstigen
Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Rechte der CM Kunststoffbeschichtungen
Malien GmbH hat der Kunde die CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH unverzüglich
zu benachrichtigen und in Abstimmung mit der CM Kunststoffbeschichtungen
Malien GmbH alles Erforderliche zu tun, um die Gefährdung abzuwenden. Soweit es
zum Schutz der Vorbehaltsware angezeigt ist, hat der Kunde auf Verlangen der CM
Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH Ansprüche an die CM Kunststoffbeschichtungen
Malien GmbH abzutreten. Der Kunde ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten –
einschließlich Gerichts und Anwaltskosten – verpflichtet, die der CM Kunststoffbeschichtungen
Malien GmbH durch Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter
entstehen.
§ 5 Zahlung, Aufrechnung & Zurückbehaltung
1. Der angebotene Preis ist bindend. Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Der Kunde verpflichtet sich, außer im Falle der ausdrücklichen Vereinbarung einer
anderen Zahlungsweise, nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Kalendertagen den
Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der
Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von zzt. 9%-Punkten
über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Gegenüber
Unternehmern behält sich die CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH vor, einen
höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Zudem schulden
Unternehmer im Falle des Verzuges nach § 288 Absatz 5 BGB eine Pauschale in Höhe
von € 40,00.
3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden oder von der CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH
unbestritten sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Abnahme & Gewährleistung
Das Recht der Abnahme und der Gewährleistung richtet sich ausschließlich nach den
Vorschriften der VOB Teil B in ihrer jeweils neuesten Fassung.
§ 7 Haftungsbeschränkung
1. Bei fahrlässigen Verletzungen unserer vertragsbezogenen Sorgfaltspflichten beschränkt
sich die Haftung der CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH auf den
nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei fahrlässiger Verletzung unserer vertragsbezogenen
Sorgfaltspflichten unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wenn der CM
Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen
ist, gilt die Haftungsbeschränkung nicht. Weiter gilt die Haftungseinschränkung nicht,
wenn Ansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften geltend gemacht
werden. Gegenüber Unternehmern haftet die CM Kunststoffbeschichtungen Malien
GmbH bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt
nicht, wenn der CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Als unwesentliche Pflichten sieht die CM Kunststoffbeschichtungen
Malien GmbH die Pflichten an, die nicht zur Erbringung unserer rechtzeitigen
und mangelfreien vertraglichen Leistung erforderlich sind.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden
aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei den der CM
Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung der CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH oder eines ihrer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem
Jahr ab Ablieferung der Ware oder Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht, wenn der CM
Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im
Falle von den der CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH zurechenbaren Körperund
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 8 Schlussbestimmungen, geltendes Recht, Gerichtsstand, Datenerfassung
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UNKaufrechts
finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der CM Kunststoffbeschichtungen Malien
GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.
4. Die CM Kunststoffbeschichtungen Malien GmbH speichert personenbezogene Daten
für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.